In der Schweiz müssen Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) versichert werden. Ab einer Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden pro Woche ist auch die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU) obligatorisch, sodass Unfälle auch in der Freizeit abgedeckt sind. Die Beiträge für die BU-Versicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, die Beiträge für die NBU-Versicherung werden von der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers abgezogen.
Sollten Sie unter 8 Stunden pro Woche arbeiten, dann sind Sie nicht für Unfälle in der Freizeit versichert.
Sie sehen auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung, ob Sie eine Nichtberufsunfallversicherung verfügen und wie hoch die Kosten sind.
Für den Fall eines Unfalls in Ihrer Freizeit bitten wir Sie, sich bei Ihrem(n) Arbeitgeber(n) zu erkundigen, ob eine solche Nichtberufsunfallversicherung besteht. Sollten Sie mehrere Arbeitgeber haben und bei keinem von ihnen über eine NBU verfügen, wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, damit der Unfall von der Krankenversicherung ergänzt wird.