Im Schweizer Obligationenrecht (Art. 329 Abs. 3 OR) wird das leider nicht genau erläutert.
Da die Gesetzgebung nicht eindeutig ist, hat sich eine Praxis entwickelt, von der man ausgehen kann:
- die eigene Hochzeit 2 bis 3 Tage
- der Tod eines Familienmitglieds 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad)
- die militärische Inspektion und Rekrutierung ½ bis 1 Tag
- Wohnsitzwechsel 1 Tag (2 Tage, wenn der Umzug über eine grössere Distanz erfolgt)
- Behördengänge: effektive Abwesenheit
Die Gewährung der Sondertage ist abhängig vom Arbeitgeber und muss daher mit diesem besprochen werden.