quitt arbeitet für den Anschluss Ihrer Haushaltshilfen an die berufliche Vorsorge mit Valitas Compacta zusammen. Per 1.1.2023 ist eine neue Vereinbarung mit der Pensionskasse in Kraft getreten. Neu wurde für alle angeschlossenen Arbeitgeber eine Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung (KTG) eingeführt – eine bei Pensionskassen branchenübliche Regelung.
Nachfolgend finden Sie die ausführliche Mitteilung der Valitas Compacta:
Unsere Anschlussvereinbarung und unser gültiges Vorsorgereglement sind auf die Koordination der Krankentaggeldversicherung im Vorlauf zur Invalidenleistung der Invalidenversicherung (IV) sowie der IV-Leistung (BVG) der Compacta abgestimmt. Dies wiederum auch mit unserer Rückversicherung, welche kongruent geführt wird.
Compacta schiebt den Anspruch auf Invalidenleistungen bis zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs auf, wenn:
- die versicherte Person anstelle des vollen Lohns Taggelder der Krankenversicherung erhält, die mindestens 80% des entgangenen Lohns betragen, und
- die Taggeldversicherung vom Arbeitgeber mindestens zur Hälfte mitfinanziert wird. Stellt sich im Leistungsausfall heraus, dass entgegen früheren Zusagen des Arbeitgebers keine ausreichende Deckung durch eine Krankentaggeldversicherung besteht, beginnen Invaliden- und Invalidenkinderrenten zusammen mit der IV-Rente der ersten Säule. Die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Arbeitgebers.
Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall ist regional unterschiedlich und vom Dienstalter des betroffenen Mitarbeitenden abhängig. Für die an die Compacta angeschlossenen Arbeitgeber stellt dies ein unberechenbares finanzielles Risiko dar, welches mit der Krankentaggeld-Versicherung abgedeckt werden kann. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen Prämien und die Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlungen, bis allfällige Leistungen der Sozialversicherungen einsetzen.
Auch für die Arbeitnehmer entsteht ein ungedecktes Risiko, da die gesetzlich vorgeschriebene Dauer zu kurz ist, um die Zeit bis zum Einsetzen allfälliger Renten der Sozialversicherungen (IV und BVG) zu überbrücken. Die Deckungslücke, die dadurch für die Mitarbeitenden entsteht, kann eine Krankentaggeld-Versicherung ausgleichen.
Situation ohne Krankentaggeld-Versicherung
Leistung vom letzten Lohn in % (voller AHV-Lohn)
Quelle: Helsana