Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Anrecht auf eine Pause. Pausen dienen in erster Linie dazu, sich auszuruhen und zu verpflegen.
Die Dauer der Pause hängt von der im Arbeitsvertrag festgelegten, täglichen Arbeitszeit ab:
- 15 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden,
- 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden,
- 1 Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; in diesem Fall kann die Pause aufgeteilt werden.
Der Arbeitgeber kann auch längere Pausen einräumen.
Bei flexiblen Arbeitszeiten und einer täglichen Arbeitszeit von weniger als sieben und mehr als neun Stunden, bestimmt sich die Dauer der Pause nach der durchschnittlichen täglichen Sollarbeitszeit gemäß dem Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber kann eine Pausenregelung erlassen. Er kann beispielsweise verlangen, dass die Pause zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort verbracht wird.
Raucherinnen und Raucher haben keinen Anspruch auf zusätzliche Pausen für das Rauchen.
Gelten Pausen als bezahlte Arbeitszeit?
Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Der Arbeitnehmende müsste daher auch nicht bezahlt werden.
Es gibt folgende Ausnahme:
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Kann der Arbeitnehmende während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen, zählt die Pause zur Arbeitszeit.
Quelle: Arbeitspausen in der Schweiz