Falls der Lohn Ihrer Haushaltshilfe nicht am festgelegten Zahltag über quitt ausbezahlt wurde, kann das mehrere Gründe haben:
- Das Guthaben Ihres Kundenkontos ist nicht ausreichend. Prüfen Sie in dem Falle bitte den offenen Betrag, welchen Sie oben rechts in der Übersicht Ihres Kundenbereichs sehen, und überweisen Sie diesen so bald wie möglich.
- Der auszubezahlende Lohn liegt über der BVG-Grenze, obwohl Sie im vereinfachten Abrechnungsverfahren angemeldet sind. Falls Sie einen neuen Vertrag mit einem Lohn erstellt haben, welcher über dem monatlichen BVG-Grenzbetrag von CHF 1'837.50 liegt und wir bisher im vereinfachten Abrechnungsverfahren für Sie abgerechnet haben, müssen wir Sie neu im ordentlichen Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse anmelden. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Ihre Haushaltshilfe so viele Stunden gearbeitet hat, dass der Lohn über diesen Grenzbetrag steigt. In diesem Fall werden Sie gebeten, sich an den quitt Support (support@quitt.ch) zu wenden, damit die Umstellung so schnell wie möglich vorgenommen werden und der Lohn ausbezahlt werden kann.
- Wichtige Angaben zur Berechnung der Beiträge fehlen. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis erfasst und noch nicht alle Angaben (Geburtsdatum, Aufenthaltsbewilligung, etc.) Ihrer Haushaltshilfe eingetragen habe. Prüfen Sie dies bitte im Menüpunkt ‘Arbeitnehmer’ Ihres Kundenbereichs.