Sie können die geleisteten oder noch zu leistenden Arbeitsstunden Ihres Arbeitnehmenden im Kundenkonto erfassen.
Folgen Sie dazu den nachstehenden Anweisungen:
Im Krankheitsfall:
Wenn Sie keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, gilt die Lohnfortzahlungspflicht zu 100% weiter.
Wenn Sie eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, gilt für Sie die Lohnfortzahlungspflicht von mindestens 80 % .
Für die betreffenden Daten können Sie die Stunden selbst in Ihrem Kundenkonto erfassen.
Beispiel: Falls Sie sich für 80% des Lohnes entscheiden, sind es in Ihrem Fall 4 anstelle der normalerweise gearbeiteten 5 Stunden.
Bitte geben Sie bei der Eingabe der Stunden im Kommentarfeld auch "Krankheit" an.
Falls Sie die Stunden nicht selbst manuell eingeben möchten, stellt Ihnen quitt die automatische Stundenverbuchung zur Verfügung.
Für weitere Angaben zur automatischen Stundenverbuchung klicken Sie hier.