quitt tauscht alle Daten der BVG-pflichtigen Arbeitnehmenden einmal monatlich mit der Pensionskasse aus, d.h. quitt meldet dann alle Eintritte, Austritte und Änderungen beim versicherten Lohn an die Pensionskasse per Stichtag auf Ende des Vormonats. Bei Eintritten oder Austritten versendet die Pensionskasse im Anschluss die Eintritts- oder Austrittsunterlagen an die Arbeitnehmenden. Es können aufgrund der administrativen Prozesse zwischen quitt und der Pensionskasse einige Wochen bis zum Versand der Unterlagen vergehen.
Bei Rückfragen können sich Arbeitnehmende immer an die Pensionskasse wenden.