Die BVG-Abzüge werden wie folgt berechnet:
Ziehen Sie den Koordinationsabzug (CHF 25'725) vom Bruttojahreslohn Ihres Arbeitnehmenden ab.
Addieren Sie den Alterssparbeitrag zum Risikobeitrag und multiplizieren Sie diesen Prozentsatz mit dem Betrag. Um den Alterssparbeitrag und den Risikosparbeitrag zu sehen, klicken Sie auf den Vorsorgeplan.
Dividieren Sie den gegebenen Betrag durch 12 und den darauffolgenden Betrag durch zwei.
Der minimale Betrag liegt bei CHF 3'675 und der maximale Betrag liegt bei CHF 62'475.
Als Beispiel nehmen wir einen Arbeitnehmenden mit einem monatlichen Bruttolohn von CHF 5'000 und einem Alter von 45 Jahren.
CHF 5'000 x 12 = CHF 60'000 (Bruttojahreslohn)
CHF 60'000 - CHF 25'725 * (15% + 3%) : 12 : 2 = 257.0625 = CHF 257.10
In unserem Beispiel beträgt der Pensionskassenbeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmenden jeweils
CHF 257.10