Im Krankheitsfall: Die Lohnfortzahlung läuft über die KTG-Versicherung (wenn eine solche abgeschlossen wurde). Wenn keine KTG-Versicherung abgeschlossen wurde, dann gilt keine Lohnfortzahlungspflicht mehr und die Arbeitnehmenden erhalten keinen Lohn mehr. Falls ein Arbeitgeber den Vertrag bei längerfristiger Krankheit auflösen möchte, so ist dies unter Berücksichtigung der Sperrfrist möglich.
Nach einem Unfall: Die Lohnfortzahlung wird über die Unfallversicherung (UVG ist obligatorisch) gedeckt. Dies gilt für den Berufsunfall. Bei einem Nichtberufsunfall ist zunächst abzuklären, ob die Versicherungsdeckung gegeben ist (NBU Absicherung obligatorisch bei mehr als acht Stunden pro Woche).
Nach Beendigung der KTG- und UVG-Taggeldzahlungen ist ein Übertritt in die IV-Versicherung möglich. Hierzu werden Arbeitnehmende direkt von der IV-Stelle kontaktiert.