Ihre Arbeitnehmende hat nach der Niederkunft (Geburt des Kindes) Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Anspruch erfolgt mit der Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung an die Ausgleichskasse des Arbeitsortes.
Damit diese beantragt werden kann, folgen Sie den unteren Schritten, um das Anmeldeformular und weitere Informationen zu erhalten.
Um weitere Informationen über Mutterschaftsentschädigung zu erhalten, klicken Sie auf das Plus.
Wir bitten Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den im Formular aufgeführten Unterlagen per Email an support@quitt.ch zu senden.