Spesen sind Auslagen, die dem Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeiten entstehen.
Fallen für die Haushaltshilfen Kosten im Rahmen ihrer Anstellung an, muss der Arbeitgeber diese Auslagen ersetzen. Kauft die Putzfrau also für die Erledigung ihrer Arbeit Putzmittel oder entstehen für die Nanny beim Abholen der Kinder mit dem eigenen Fahrzeug Kosten für das Benzin, gilt es diese Auslagen als Spesen an den Arbeitnehmenden zu vergüten. Diese Spesen sind von den Beiträgen an die AHV, IV und EO befreit.