In der Schweiz gibt es keinen landesweit gültigen Mindestlohn. Es gibt jedoch Bestimmungen gemäß dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV für Hauswirtschaft für Beschäftigungen ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber – Stand 01.01.2017), welche berücksichtigt werden müssen. Davon ausgenommen sind folgende Arbeitsverhältnisse: Au-Pair, Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse und Personen, die familienextern Kinder betreuen (Tagesmütter, Mittagstisch).
In der Schweiz (außer Kanton Genf) gelten demgemäß folgende Bruttomindestlöhne pro Stunde (ohne Ferienzuschlag):
- Ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung: CHF 19.50
- Ungelernte Angestellte mit vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: CHF 21.40
- Gelernte Haushaltshilfen mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 23.55
- Gelernte Haushaltshilfen mit einer zweijährigen Berufsbildung und einem Berufsattest (EBA): CHF 21.40
Für den Kanton Genf gelten ab 2023 die folgenden Mindestlöhne:
- CHF 24.00 pro Stunde ohne Ferienentschädigung (Stundenlohn)
- CHF 4‘368.00 pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche (Monatslohn)
Der Stundenlohn kann anteilig reduziert werden, wenn der Lohn 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wird. Weitere Informationen zur Lösung im Kanton Genf: https://www.ge.ch/appliquer-salaire-minimum-genevois