In der Schweiz gibt es keinen landesweit gültigen Mindestlohn. Es gibt jedoch Bestimmungen gemäss dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV für Hauswirtschaft für Beschäftigungen ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber – Stand 01.01.2017), welche berücksichtigt werden müssen. Davon ausgenommen sind folgende Arbeitsverhältnisse: Au-Pair, Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse und Personen, die familienextern Kinder betreuen (Tagesmütter, Mittagstisch).
In der Schweiz (ausser Kanton Genf) gelten per 01.01.2026 dementsprechend folgende Bruttomindestlöhne pro Stunde (ohne Ferien- und Feiertagszuschlag):
- Ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung: CHF 20.35
- Ungelernte Angestellte mit vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: CHF 22.30
- Gelernte Haushaltshilfen mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 24.55
- Gelernte Haushaltshilfen mit einer zweijährigen Berufsbildung und einem Berufsattest (EBA): CHF 22.30
Für den Kanton Genf gelten ab 2026 die folgenden Mindestlöhne:
- CHF 24.59 pro Stunde ohne Ferienentschädigung (Stundenlohn)
- CHF 4'475.38 pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche (Monatslohn, 12 Monate)
Der Stundenlohn kann anteilig reduziert werden, wenn der Lohn 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wird. Weitere Informationen zur Lösung im Kanton Genf: https://www.ge.ch/appliquer-salaire-minimum-genevois