Sie haften, wenn Sie jemandem, gewollt oder ungewollt, Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen.
In der Regel sind Schäden, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit im Privathaushalt entstehen, von der Privat-Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmenden ausgeschlossen.
Der Arbeitnehmende ist nur für Schäden haftbar, die er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt (Art. 321e OR).
Die Wohnungskasko von quitt schließt diese Lücke und deckt Schäden am Hausrat des Arbeitgebers, die durch Haushaltshilfen verursacht werden. Dank unserer Partnerschaft mit der Baloise Versicherung profitieren Sie als privater Arbeitgeber von einer kostengünstigen Wohnungskasko, die speziell auf Arbeitsverhältnisse im Haushalt zugeschnitten ist.
Sie können die Wohnungskasko-Versicherung im Rahmen Ihrer Registrierung auswählen oder jederzeit in Ihrem Kundenbereich unter "Einstellungen" / "Abo" hinzufügen.
Weitere Informationen zu der Versicherung erhalten Sie hier.