Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Zu den Arbeitnehmerbeiträgen gehören die Beiträge an die AHV, IV und EO, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sowie die Beiträge an die Pensionskasse (BVG). Werden alle diese Beiträge vom Bruttolohn abgezogen, führt dies zum Nettolohn, welcher schliesslich dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird.
Es wird grundsätzlich empfohlen, in Arbeitsverträgen einen Bruttolohn zu vereinbaren, da dieser die Basis für die zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darstellt. Die Vereinbarung eines Bruttolohns bringt für den Arbeitgeber den Vorteil, dass sich Änderungen bei den Sozialversicherungsbeitragssätzen oder Quellensteuertarifen nicht einseitig auf die gesamten Arbeitgeberkosten auswirken.
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Weitere Informationen rund um das Thema «Lohnbeiträge» finden Sie im Glossar unter dem Stichwort «Nettolohn», «AHV-Beitragspflicht», «Quellensteuer», «Unfallversicherung (UVG)» sowie «Pensionskasse».