Der Arbeitgeber hat im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Persönlichkeit des Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen (Art. 328 OR).
Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Ziel ist es Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit zu vermeiden.