Ob jemand in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so etwa vom Herkunftsland, von Ausbildung und Fähigkeiten sowie festgesetzten Quoten.
Arbeitgeber, die ausländische Haushaltshilfen anstellen oder deren Anstellung beabsichtigen, haben in bestimmten Fällen eine ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflicht. Die Melde- und Bewilligungspflicht des Arbeitgebers variiert je nach Herkunftsstaat des Arbeitnehmenden.
Für Bürger aus Kroatien oder einem Nicht-EU 27/EFTA-Staat wird für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingend eine Arbeitsbewilligung benötigt. Bei diesen Staatsangehörigen gilt der Inländervorrang und es gibt eine jährliche Höchstzahl an Bewilligungen (Kontingente). Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, muss ein offizielles - sehr aufwendiges - Gesuch bei dem zuständigen Amt für Arbeitsbewilligung eingereicht werden.
Der ausländerrechtliche Melde- und Bewilligungsprozess von ausländischen Haushaltshilfen ist nicht Teil des Angebots von quitt. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, das kantonale Migrationsamt zu kontaktieren.