Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bezeichnet Staatsangehörige der EU/EFTA, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten, als Grenzgänger. Grenzgänger kehren in der Regel täglich oder mindestens einmal wöchentlich an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurück.
Grenzgänger aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten geniessen berufliche und geographische Mobilität. Für sie gelten keine Grenzzonen kehr. Sie können somit überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten, Bedingung ist lediglich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort.
EU-27 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern.
EFTA-Staaten: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz
(Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM, Juli 2021)