Wenn Ihre Arbeitnehmende unbezahlten Urlaub nehmen möchten, das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder auf weniger als 8 Stunden reduziert worden ist, dann können Ihre Arbeitnehmenden eine Abredeversicherung abschließen.
Mit einer Abredeversicherung sind Ihre Arbeitnehmenden für maximal 6 weitere Monate bei Nichtberufsunfällen nach den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetztes versichert.
Die Deckung gegen Nichtberufsunfälle gilt in der Schweiz und auch im Ausland.