Ja!
Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz gemäß Unfallversicherungsgesetzt (UVG) durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Arbeitnehmende, die im Durchschnitt mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind zusätzlich gegen Unfall in der Freizeit (Nichtberufsunfallversicherung - NBU) zu versichern.
Die Versicherungsprämie für den Berufsunfall trägt der Arbeitgeber, jene für den Nichtberufsunfall der Arbeitnehmende. Beide Prämien müssen daher im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Quitt schließt für alle Kunden automatisch die obligatorische Unfallversicherung als Einzelpolice bei der Baloise Versicherungen AG ab. Die Versicherungsprämien werden im Rahmen der Lohnabrechnungen verrechnet und entsprechend ausgewiesen.