Für die Anmeldung und Abrechnung bei der Ausgleichskasse, benötigen Sie folgende Informationen von Ihrem Arbeitnehmer:
- Name, Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- AHV-Nummer (steht z.B. auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung, 13-stellige Nummer, die mit 756. anfängt)
Liegt das monatliche Gehalt jedoch über CHF 1’837.50 (oder jährlich CHF 22'050), muss Ihr Arbeitnehmer zusätzlich bei einer Vorsorgeeinrichtung/Pensionskasse und je nach Aufenthaltsbewilligung auch bei der zuständigen Steuerverwaltung angemeldet werden. Diese Behörden verlangen dann jeweils wieder spezifische - sehr viel weitergehende - Informationen.