Wenn Sie die Meldung des Arbeitsverhältnisses an Ihre kantonale Ausgleichskasse unterlassen, dann beschäftigen Sie Ihre Haushaltshilfe "schwarz", also illegal. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Bussen oder sogar einer Gefängnisstrafe geahndet wird.
Eine korrekte Anmeldung und Abrechnung bei der zuständigen Ausgleichskasse stellt sicher, dass Ihre Haushaltshilfe im Fall von Krankheit und Unfall versichert ist sowie Anrecht auf soziale Leistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Altersrente, IV-Rente, Familienzulagen oder Mutterschaftsentschädigung hat.