Beschäftigen Sie in Ihrem Privathaushalt eine Haushaltshilfe, dann ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit AHV-beitragspflichtig, d.h. anmeldepflichtig bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.
In folgenden Situationen entfällt jedoch die Beitragspflicht:
- Ihre Haushaltshilfe ist zwischen 18 -25 Jahre jung und verdient weniger als CHF 750 im Jahr
- Ihre Haushaltshilfe hat das offizielle Rentenalter (Frauen ab 64 Jahre, Männer ab 65 Jahren) erreicht und verdient monatlich weniger als CHF 1’400 (bzw. jährlich CHF 16’800)
- Ihre Haushaltshilfe ist noch keine 18 Jahre alt