AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung, 8.7% des Bruttolohn: Sozialversicherung, die den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst teilweise ersetzen soll
IV = Invalidenversicherung, 1.4% des Bruttolohns: Sozialversicherung, die mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern soll, wenn sie invalid werden
EO = Erwerbsausfallentschädigung, 0,45% des Bruttolohns: Sozialversicherung die den Erwerbsausfall durch Militär-, Schutz- oder Zivilleisten sowie Mutterschaft teilweise ersetzen soll
ALV = Arbeitslosenversicherung, 2.2% des Bruttolohns: Sozialversicherung, zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
FAK = Familienausgleichskasse, Beiträge kantonal unterschiedlich: Zahlt Familienzulagen, die die Kosten, die durch den Unterhalt von Kindern entsteht, teilweise ausgleichen soll
VK = Verwaltungskosten, Beiträge kantonal unterschiedlich: Ausgleichskassen erheben einen Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge, um ihre Verwaltungskosten zu decken.
Die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Die Beiträge zur FAK und Verwaltungskosten trägt ausschliesslich der Arbeitgeber.