Auf Basis des Bruttolohns werden alle Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien berechnet. Als Bruttolohn wird der Lohn bezeichnet, von dem alle Arbeitnehmerbeiträge abgezogen werden. Der Nettolohn entspricht hingegen dem Lohn, der der Haushaltshilfe ausgezahlt wird (auch als Barlohn bezeichnet). Die Höhe der Abgaben ändern sich regelmässig (werden in der Regel erhöht). Haben Sie als Arbeitgeber nun den ausbezahlten Lohn mit Ihrer Haushaltshilfe vereinbart, zahlen Sie auch die anteilige Erhöhung der Arbeitnehmerabgaben, d.h. eine Erhöhung der Beiträge wirkt sich einseitig auf Ihre Arbeitgeberkosten aus.