Auf Basis des Bruttolohns werden alle Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien berechnet. Aus Sicht des Arbeitnehmers werden alle Arbeitnehmerbeiträge vom Bruttolohn abgezogen. Der ausbezahlte Lohn oder auch Barlohn, der der Haushaltshilfe ausgezahlt wird, wird Nettolohn genannt. Alle Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien des Arbeitgebers werden zum Bruttolohn hinzuaddiert. Die Arbeitgeberkosten setzen sich somit aus Bruttolohn + Sozialversicherungsbeiträge + Versicherungsprämien zusammen.