Der UVG-Versicherungsschutz besteht solange, wie unbefristet laufende Anstellungsverhältnisse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind und daher auch entsprechende Versicherungsprämien verrechnet werden – unabhängig davon, ob in einem Monat Löhne abgerechnet werden oder nicht.
Versicherungsprämien für die übrigen Versicherungen werden nur in den Monaten verrechnet, in denen Arbeitsleistungen Ihrer Angestellten abgerechnet werden. Bei der Krankentaggeld-Versicherung und der Wohnungskasko-Versicherung können Schadensfälle nur für Zeiträume, in denen Arbeitsleistungen abgerechnet werden, gemeldet werden. Die Rechtsschutzversicherung gilt ohne Unterbruch jeweils für das laufende Kalenderjahr.
Der Versicherungsschutz aller Versicherungen beginnt mit dem Startdatum des ersten erfassten Arbeitsvertrages. Liegt das Startdatum des ersten Arbeitsvertrages in der Vergangenheit, startet der Versicherungsschutz mit dem Datum der Registrierung für den quitt Service. Wir weisen Sie darauf hin,
dass es keinen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt.