Basierend auf Ihren individuellen Angaben stellt quitt Ihnen eine korrekte Lohnabrechnung und eine Übersicht der Arbeitgeberkosten in Ihrem Kundenkonto für jede Anstellung zur Verfügung.
Auf Basis des Bruttolohns werden folgende obligatorischen Sozialbeiträge berechnet:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die AHV, IV, EO, ALV Abzüge sind Schweiz weit identisch und richten sich nach den Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Familienausgleichskasse (FAK)
Der FAK Beitrag ist kantonal unterschiedlich und richtet sich nach den Kantonen.
- Unfallversicherung (UVG)
Der UVG Beitrag ist gemäß Vertragsbedingungen festgelegt.
Unterliegen Ihre Angestellten der Quellensteuer, wird der anzuwendende Tarif für die Lohnabrechnung hinterlegt. Der Quellensteuertarif richtet sich nach der Erwerbs- und Lebenssituation der Arbeitnehmer und wird vom kantonalen Steueramt festgelegt.
Werden Ihre Arbeitnehmer von quitt bei der Pensionskasse angemeldet, so werden die entsprechenden Beiträge ebenfalls in der Lohnabrechnung hinterlegt.
Die BVG-Beiträge werden in Abhängigkeit von Bruttolohn, Alter und Beschäftigungspensum ermittelt und zu jeweils 50% vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Für Ihre Angestellten schliesst quitt immer eine obligatorische Berufsunfallversicherung und bei mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche auch eine Nichtberufsunfallversicherung ab. Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Risiken als Arbeitgeber individuell durch Zusatzversicherungen abzusichern. Gemäss Ihrer Auswahl werden die diesbezüglichen zusätzlichen Versicherungsprämien in Ihre Lohnabrechnungen implementiert.
Der Lohnausweis bescheinigt dem Arbeitnehmer den vereinbarten Bruttolohn, alle Lohnabzüge, entrichtete Quellensteuern, den ausbezahlten Nettolohn und mögliche Spesenzahlungen. Dieses Dokument steht Ihnen als Arbeitgeber zur Weitergabe an Ihre Angestellten als Download in Ihrem Kundenbereich zur Verfügung und muss von Ihren Angestellten der jährlichen Steuererklärung beigelegt werden.
Alle Abzüge und Beiträge sind immer aktuell, denn quitt passt jedes Jahr alle Tarife und Beitragssätze von allen Sozialversicherungen, Steuerämtern und Versicherungen in allen Kantonen automatisch an.