Ja, das ist möglich. Wir bitten Sie, nach Erfassung des Arbeitnehmers und Erstellung des Arbeitsvertrags eine kurze E-Mail an support@quitt.ch zu schicken, mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um ein Familienmitglied handelt. Dies ist relevant für die korrekte Auswahl des Abrechnungsverfahrens bei den Ausgleichskassen. Für Familienmitglieder steht ausschliesslich das ordentliche Abrechnungsverfahren zur Verfügung.