Grundsätzlich kann quitt für die rückwirkende Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Jedoch nur für das laufende Jahr, da in der Regel das Vorjahr bereits abgeschlossen wurde.
In Ausnahmefällen können Nachdeklarationen gemacht werden. Teilweise fallen bei den Behörden für die rückwirkende Abrechnung Verzugszinsen und zusätzliche Gebühren an. Je nach Aufwand stellt quitt für außerordentliche Aufwände CHF 120 pro Stunde in Rechnung.
Wir weisen darauf hin, dass nur solche Angestellte rückwirkend abgerechnet werden können, die zum Zeitpunkt der Meldung an quitt 100% erwerbsfähig sind.
Da jeder dieser Fälle individuell geprüft werden muss, bitten wir Sie unseren Support telefonisch zu kontaktieren.
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