Alle Personen ab 65 Jahren und mit einer der folgenden Vorerkrankungen sind besonders durch das Coronavirus bedroht:
- Bluthochdruck
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebs
Diese Personengruppe muss besonders vor dem Coronavirus geschützt werden. Da eine Arbeit im Home-Office bei Haushaltshilfen in der Regel nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, ob die Arbeit mit den entsprechenden hygienischen Massnahmen weitergeführt werden kann. Erscheint der Arbeitnehmer aus vorsorglichen Massnahmen nicht zur Arbeit, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Es empfiehlt sich aber in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung mit z.B. Ferien, Kompensation von Überstunden oder unbezahlte Ferien zu finden.