Alle Arbeitnehmer müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) versichert werden. Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche ist die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU) ebenfalls obligatorisch. Eine NBU deckt Unfälle die in der Freizeit passieren.
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet oder das Arbeitspensum ist auf weniger von 8 Stunden reduziert entfällt die NBU. Die NBU Deckung muss dann als Zusatz zur Krankenkasse vom Arbeitgeber gelöst werden oder – in einer Übergangsphase von bis zu sechs Monaten – in Form einer Abredeversicherung.
Eine Abredeversicherung verlängert die bestehende UVG vom ehemaligen Arbeitgeber. Bezahlt wird sie vom ehemaligen Arbeitnehmer selber. Der Zweck besteht darin, dass ein Arbeitnehmer der bald eine neue Arbeitsstelle mit NBU-Deckung antritt nicht zweimal muss die Versicherung wechseln muss. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit der Abredeversicherung hinzuweisen.