Die Servicegebühr wird einmal jährlich fällig, entweder bei Abschluss eines quitt Service-Vertrages oder bei der automatischen Vertragsverlängerung am 1. Januar eines Jahres. Für die Servicegebühr schliesst quitt die entsprechende Versicherung beim Versicherungspartner ab, implementiert die korrekten Versicherungsprämien in Ihre Lohnabrechnungen, rechnet diese mit den Versicherungspartnern ab und übernimmt das Schadensmanagement bei Eintritt eines Schadens.
Die Versicherungsprämien werden vom Versicherungspartner festgelegt und entschädigen diesen für die zugrundeliegenden Versicherungsleistungen. Die Prämien werden jährlich überprüft und ggf. aktualisiert.
Quitt verrechnet diese Prämien 1:1 an die Endkunden weiter ohne weitere Margen darauf zu verrechnen.