Alle Arbeitnehmer müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) versichert werden, inklusive des direkten Arbeitsweges. Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche ist die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU) ebenfalls obligatorisch. Bei Verträgen mit unregelmäßigen Arbeitseinsätzen muss bei Vertragserstellung angegeben werden, ob im Durchschnitt mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Die Beiträge für die BU-Versicherung trägt der Arbeitgeber, die Beiträge für die NBU-Versicherung werden dem Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung abgezogen.
quitt schließt die obligatorischen Versicherungen für BU und NBU für alle Ihre Angestellten in Ihrem Namen bei den Baloise Versicherungen ab. Ab dem dritten Tag nach einem Unfall entrichtet die Unfallversicherung eine Lohnfortzahlung mit Taggeldern in Höhe von 80% des üblichen Bruttolohns. Tritt ein Schadensereignis ein, übernimmt quitt die Meldung des Schadens, kommuniziert mit dem Versicherungspartner und kümmert sich um die Auszahlung von möglichen Taggeldern. Sie und Ihre Angestellten sind dabei dazu verpflichtet, uns Unfälle umgehend mitzuteilen.
Die Versicherungsprämie der BU beträgt aktuell 0.5% des abgerechneten Bruttolohns, aber mindestens 8.35 CHF pro Monat sowie für die NBU 1.6% des abgerechneten Bruttolohns, aber mindestens 8.35 CHF pro Monat. Diese Prämien werden von quitt automatisch im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung verrechnet.