Ab dem 10. Januar führt quitt in Ihrem Namen die Endjahresdeklaration aller Löhne aus dem Vorjahr bei allen zuständigen Behörden durch. Daher können Sie jeweils nach dem 10. Januar keine Daten mehr für das Vorjahr erfassen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Sollten Sie vergessen haben, Arbeitsstunden für das Vorjahr zu erfassen, bitten wir Sie, diese Arbeitsleistungen im nun aktuellen Jahr zu erfassen.