Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Arbeitnehmer mit Kindern können über den Arbeitgeber Familienzulagen bei der Familienausgleichskasse beantragen.
Pro Kind gibt es eine Zulage, die entweder über den Arbeitgeber des Vaters oder der Mutter ausbezahlt wird. Je nach Alter gibt es entweder eine Kinderzulage oder eine Ausbildungszulage. Die Höhe der Zulage ist von Kanton zu Kanton leicht unterschiedlich.
Hat Ihr Arbeitnehmer ein Einkommen von mindestens CHF 7'350 pro Jahr bzw. CHF 612 pro Monat besteht ein Anspruch auf Familienzulagen. Der Antrag auf Familienzulagen wird vom Arbeitgeber eingereicht.
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, ist derjenige Arbeitgeber für den Antrag und die Entrichtung der Zulagen zuständig, der den höchsten Lohn hat.
Quitt unterstützt Sie bei der Beantragung und Auszahlung der Familienzulage. Klicken Sie auf den folgenden Link, um Anweisungen zur Antragstellung zu erhalten.
Wie kann ich im Kundenbereich Familienzulagen beantragen?
Bitte beachten Sie:
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren werden die Zulagen einmalig jeweils erst nach der jährlichen Lohndeklaration im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt.
Im ordentlichen Abrechnungsverfahren werden die Zulagen Quartalsweise ausgezahlt.
Die Ausstellung einer Verfügung auf Familienzulagen durch die zuständige Behörde dauert ca. 8-10 Wochen.
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