Bei Arbeitsverhältnissen mit einem Bruttolohn von mehr als CHF 1'837.50 pro Monat oder CHF 22'050 pro Jahr ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmenden für die berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) bei einer Pensionskasse anzumelden.
quitt arbeitet für den Anschluss Ihrer Haushaltshilfen an die berufliche Vorsorge mit Valitas Compacta zusammen. Ihre Arbeitnehmenden werden von quitt bei dieser Pensionskasse angemeldet und sparen so ein Guthaben in der 2. Säule an. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Bruttolohn, dem Alter und dem Beschäftigungsgrad und wird zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% vom Arbeitnehmenden bezahlt.
Liegt der Lohn über der oben genannten BVG-Schwelle, meldet quitt Ihren Arbeitnehmenden automatisch bei der Pensionskasse an. Als Arbeitgeber ersparen Sie sich die zeitaufwändige Suche nach einer geeigneten Pensionskasse, den Anschluss an diese, die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmenden und die regelmäßige Abrechnung.
quitt übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation und Administration mit der Pensionskasse.