Ausgleichskasse:
Beschäftigen Sie Hausangestellte, dann sind Sie als privater Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge mit der kantonalen Ausgleichskasse abzurechnen. Quitt meldet Sie als Arbeitgeber bei Vertragsbeginn und Ihre Arbeitnehmer automatisch bei dieser Behörde an. Auf Basis Ihrer Angaben entscheidet quitt ob eine Anmeldung im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren notwendig ist und hinterlegt die entsprechenden Beitragssätze für Ihre Lohnabrechnungen in Ihrem persönlichen Kundenkonto.
Steuerbehörde:
Das Einkommen von ausländischen Angestellten unterliegt der Quellensteuer. Anhand einiger Fragen zur Person des Arbeitnehmers bestimmt quitt, ob Ihr Hausangestellter quellensteuerpflichtig ist. Trifft dies zu, meldet quitt Ihre Haushaltshilfe automatisch bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde an, leitet alle notwendigen Informationen zu der Erwerbs- und Lebenssituation an diese Behörde weiter und hinterlegt den anzuwendenden Quellensteuertarif in Ihrem persönlichen Kundenkonto.
Pensionskasse:
Bei Arbeitsverhältnissen mit einem Bruttolohn von mehr als CHF 1’837.50 im Monat oder CHF 22’050 im Jahr sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Angestellten für die berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) bei einer Pensionskasse anzumelden. Quitt arbeitet hierfür mit der Pensionskasse Valitas Compacta zusammen. Liegt das Gehalt oberhalb der BVG-Eintrittsschwelle meldet quitt Ihre Arbeitnehmer automatisch bei der Pensionskasse an und hinterlegt die zu zahlenden Beiträge für die Lohnabrechnungen in Ihrem Kundenkonto.
Quitt erledigt in Ihrem Namen die Korrespondenz und Kommunikation mit den oben genannten Behörden und Organisationen. Dies beinhaltet auch die jährliche Deklaration aller abgerechneten Bruttolöhne sowie die anschließende Bezahlung der in Rechnung gestellten Beiträge, Steuern und Prämien.