quitt meldet Sie als Arbeitgeber bei allen zuständigen kantonalen Behörden an und deklariert sowie rechnet alle Arbeitsleistungen mit diesen ab. Von den Behörden werden alle Lohndeklarationen des gleichen Arbeitgebers jährlich zusammengezählt und eine Gesamtrechnung erstellt.
Damit diese Rechnung mit der jeweils deklarierten Lohnsumme übereinstimmt, ist es zwingend erforderlich, dass quitt alle geleisteten Arbeitsstunden des gleichen Arbeitgebers gegenüber den Behörden deklariert. Sollten Sie eigenständig eine zusätzliche Lohndeklaration mit der gleichen Arbeitgeber – Abrechnungsnummer einreichen (z.B. für den Nachhilfelehrer, der nur sehr wenige Stunden pro Jahr arbeitet), kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Zusammensetzung der Gesamtrechnungen, die zu erheblichen Mehraufwänden bei quitt führen.
Haben Sie in Ausnahmesituationen den expliziten Wunsch, gewisse Angestellte nicht über quitt abzurechnen, so ist es zwingend erforderlich, dass ein anderes Familienmitglied als Arbeitgeber gegenüber einem solchen Angestellten auftritt und selbstständig als separater Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden angemeldet wird.