Im Rahmen der Registration geben Sie als Arbeitgeber quitt elektronisch eine Vollmacht, damit quitt in Ihrem Namen mit den zuständigen Ausgleichskassen, Steuerbehörden, der Pensionskasse und den Versicherungspartnern kommunizieren und abrechnen sowie Auskunft erteilen und Gutschriften entgegennehmen darf. Die Vollmacht ist eine Vorschrift seitens der Behörden. Ohne Ihre Zustimmung kann quitt nicht für Sie tätig werden.
Für die Ausgleichskassen Graubünden und Tessin sowie das Quellensteueramt Genf ist zudem die physische, vom Arbeitgeber unterzeichnete Vollmacht nötig. Diese können Sie im Kundenbereich direkt herunterladen und per E-Mail an support@quitt.ch oder per Post an ServiceHunter AG, Birmensdorferstrasse 94, 8003 Zürich senden.