quitt richtet sich an private Arbeitgeber von Hausangestellten.
Juristische Personen können die Dienstleistung von quitt nicht für ihre Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem darin begründet, dass andere rechtliche Rahmenbedingungen relevant sind und die Versicherungsleistungen nur für Privatpersonen im Haushalt gelten.
Unter Hausdienstarbeit sind folgende Tätigkeiten in Privathaushalten zu verstehen:
- Putzhilfe
- Au-Pair
- Babysitter
- Kinderbetreuung
- Haushaltshilfe
- Aufgabenhilfe
- Betreuung von pflegebedürftigen Personen
- Hilfskräfte, die Tätigkeiten im Haus, in der Wohnung oder ums Haus erledigen (z.B. Gartenarbeit)
Nicht unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten in Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnungen und in gewerblich genutzten Liegenschaften (z.B. Hauswart).
quitt übernimmt für Arbeitgeber die Versicherung, Anmeldung und Abrechnung der angestellten Haushaltshilfen bei den zuständigen Stellen.