Solange keine offizielle behördliche Anweisung vorliegt, handelt es sich in diesem Falle um eine unbegründete Arbeitsverweigerung. Ihre Arbeitnehmerin hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von Ihnen.
Bei anhaltender Verweigerung könnten Sie Ihrer Haushaltshilfe fristlos kündigen. Erscheint der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit, kann dies auch als Aufgabe der Arbeitsstelle gewertet werden.