Es stehen Ihnen drei Tarife für den quitt Service zur Auswahl:
Start:
Maximale Flexibilität mit 0 CHF Servicegebühr und einer Kommission von 8% des Bruttolohns mit einem Maximalbetrag von 129 CHF pro abgerechnetem Monat und Arbeitnehmer.
Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfristen – Sie zahlen nur, wenn Sie den quitt Service nutzen, d.h. wenn Sie geleistete Arbeitsstunden Ihrer Angestellten im persönlichen Kundenbereich eintragen und Lohnabrechnungen erstellt werden.
Beschäftigen Sie in einem Monat keine Arbeitnehmer und benötigen keine Lohnabrechnungen, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kommission in Höhe von 8% und die Versicherungsprämien werden Ihnen bei der Erstellung der Lohnabrechnungen belastet.
Bitte beachten Sie, dass ein Versicherungsschutz für Ihre Angestellten nur in den Monaten besteht,
in denen Arbeitsleistungen abgerechnet werden.
Quitt empfiehlt diesen Tarif bei einem unterjährigen Einstieg in den quitt Service oder bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen.
Comfort:
Unser Bestseller für unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einem Monatslohn unter CHF 1’450 bzw. Jahreslohn bis zu CHF 17’400. Bei diesem Jahresabo zahlen Sie einmalig pro Kalenderjahr eine Servicegebühr von CHF 120 und eine Kommission in Höhe von 5% des Bruttolohns. Die Kommission in Höhe von 5% und die Versicherungsprämien werden Ihnen bei Erstellung der Lohnabrechnungen belastet.
Die Servicegebühr von CHF 120 wird nach erfolgreicher Registrierung für den quitt Service und anschließend einmal jährlich pro Arbeitgeber belastet.
Bitte beachten Sie, dass der UVG-Versicherungsschutz solange besteht und verrechnet wird, wie unbefristet laufende Anstellungsverhältnisse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind. Versicherungsprämien für die übrigen Versicherungen werden nur in den Monaten verrechnet, in denen Arbeitsleistungen Ihrer Angestellten abgerechnet werden.
Flat:
Der Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis für unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einem Monatslohn über CHF 1’450 bzw. einem Jahreslohn über CHF 17’400. Sie zahlen als Arbeitgeber einmal pro Kalenderjahr eine Flatrate von 990 CHF für den quitt Service – eine zusätzliche Kommission des Bruttolohns entfällt damit. Die Servicegebühr von CHF 990 wird nach erfolgreicher Registrierung für den quitt Service und anschließend einmal jährlich pro Arbeitgeber belastet
Bitte beachten Sie, dass der UVG-Versicherungsschutz solange besteht und verrechnet wird, wie unbefristet laufende Anstellungsverhältnisse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind. Versicherungsprämien für die übrigen Versicherungen werden nur in den Monaten verrechnet, in denen Arbeitsleistungen Ihrer Angestellten abgerechnet werden.
Unsicher, welcher Tarif zu Ihrem Arbeitsverhältnis passt? Unser Lohnkostenrechner hilft Ihnen den passenden Tarif zu finden.