Es stehen Ihnen drei Tarife für unseren Service zur Auswahl:
Start:
Maximale Flexibilität mit 0 CHF Servicegebühr und einer Kommission von 8% des Bruttolohns, mit einem Maximalbetrag von 129 CHF pro abgerechnetem Monat und Arbeitnehmer, zuzüglich einer Gebühr von 10 CHF pro Arbeitnehmer und Monat.
Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfristen – Sie zahlen nur, wenn Sie den quitt Service nutzen, d.h. wenn Sie geleistete Arbeitsstunden Ihrer Angestellten im persönlichen Kundenbereich eintragen und Lohnabrechnungen erstellt werden.
Beschäftigen Sie in einem Monat keine Arbeitnehmer und benötigen keine Lohnabrechnungen, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kommission in Höhe von 8%, die zusätzliche Gebühr von 10 CHF pro Arbeitnehmer/Monat und die Versicherungsprämien werden Ihnen bei der Erstellung der Lohnabrechnungen belastet.
Bitte beachten Sie, dass ein Versicherungsschutz für Ihre Angestellten nur in den Monaten besteht, in denen Arbeitsleistungen abgerechnet werden.
quitt empfiehlt diesen Tarif bei einem unterjährigen Einstieg in den quitt Service oder bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen.
Unser Bestseller für unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einem Monatslohn unter CHF 1’450 bzw. Jahreslohn bis zu CHF 17’400. Bei diesem Jahresabo zahlen Sie einmalig pro Kalenderjahr eine Servicegebühr von CHF 150 und eine Kommission in Höhe von 5% des Bruttolohns. Die Kommission in Höhe von 5% und die Versicherungsprämien werden Ihnen bei Erstellung der Lohnabrechnungen belastet.
Die Servicegebühr von CHF 150 wird nach erfolgreicher Registrierung für den quitt Service und anschliessend einmal jährlich pro Arbeitgeber belastet.
Bitte beachten Sie, dass der UVG-Versicherungsschutz solange besteht und verrechnet wird, wie unbefristet laufende Anstellungsverhältnisse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind. Versicherungsprämien für die übrigen Versicherungen werden nur in den Monaten verrechnet, in denen Arbeitsleistungen Ihrer Angestellten abgerechnet werden.
Flat:
Der Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis für unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einem Monatslohn über CHF 1’450 bzw. einem Jahreslohn über CHF 17’400. Sie zahlen als Arbeitgeber einmal pro Kalenderjahr eine Flatrate von 990 CHF für den quitt Service – eine zusätzliche Kommission des Bruttolohns entfällt damit. Die Servicegebühr von CHF 990 wird nach erfolgreicher Registrierung für den quitt Service und anschließend einmal jährlich pro Arbeitgeber belastet
Bitte beachten Sie, dass der UVG-Versicherungsschutz solange besteht und verrechnet wird, wie unbefristet laufende Anstellungsverhältnisse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sind. Versicherungsprämien für die übrigen Versicherungen werden nur in den Monaten verrechnet, in denen Arbeitsleistungen Ihrer Angestellten abgerechnet werden.
Allgemeine Informationen zu den Servicegebühren:
Die Servicegebühr ist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. bei Verlängerung des Services zu Beginn eines Kalenderjahres zu entrichten.
Die Servicegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Service während des Jahres gekündigt oder abgeschlossen wird, auch nicht anteilig für eine bestimmte Anzahl von Monaten. Je nach dem gewählten Abonnement ist eine Kommission auf den abgerechneten Bruttolohn zu zahlen. Diese Kommission wird belastet, sobald Sie die von Ihren Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden abrechnen.
Unsicher, welcher Tarif zu Ihrem Arbeitsverhältnis passt?
Unser Lohnkostenrechner hilft Ihnen den passenden Tarif zu finden.