Ab dem 01.01.2024 können Arbeitnehmende, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, entscheiden ob sie vom monatlichen Freibetrag von CHF 1'400.00 profitieren wollen.
- Sollte Ihr Arbeitnehmende Beiträge auf den gesamten Lohn zahlen möchten, müsste der Arbeitnehmende Ihnen dies vor der ersten Lohnabrechnung des Jahres mitteilen (für diejenigen, die in diesem Jahr das Rentenalter erreichen, ist es die erste Lohnabrechnung nach Erreichen des Rentenalters).
- Dies wird jedes Jahr neu festgelegt - wenn der Arbeitnehmende es also in diesem Jahr verpassen sollte, kann dies vor der ersten Lohnabrechnung des nächsten Jahres erneut beantragt werden.
Wir bitten Sie als Arbeitgeber, uns mitzuteilen, wenn Ihr Arbeitnehmender die Beiträge auf den gesamten Lohn zahlen möchte, damit wir die Berechnung entsprechend anpassen können.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://svazurich.ch/aktuell/aktuell/anlaesse/ahv-reform-wer-ist-zustaendig/arbeiten-mit-64-65-.html