Ja - grundsätzlich können Sie Ihre Angestellten an verschiedenen Orten einsetzen. Damit die Deckung von Unfällen durch die Unfallversicherung garantiert ist, müssen die Arbeitsorte mit Adresse in der Beschreibung beim Arbeitsvertrag explizit festgehalten werden.
Achtung !
Wenn die Arbeitsorte nicht im gleichen Kanton sind, müssen Sie in Ihrem Kundenbereich separate Verträge aufsetzen, weil die Abrechnung mit der Ausgleichskasse pro Kanton gemacht wird.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses jedoch nicht in Privathaushalten von Dritten ausserhalb Ihrer Familie arbeiten darf. Hierfür würden Sie eine behördliche Bewilligung für den Personalverleih benötigen.